Schadenersatz wg.Nichterfüllung/Klausel im Aufhebungsvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, ich habe folgendes Problem: Ich habe vor einem Monat einen Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen, den ich zum 01.03.09 antreten wollte. ... Nun habe ich die Aufhebungsvereinbarung vor mir liegen und bin schockiert, denn da steht u.a.folgendes drin: "...2.Insoweit für den Arbeitgeber aufgrund der durch den Arbeitnehmer verursachten Nichterfüllung des Arbeitsvertrages und der dadurch resultierenden erneuten Personalsuche Kosten entstehen oder durch die Nichterfüllung des Dienstleistungsvertrages seitens der Mandanten des Arbeitgebers Kosten geltend gemacht werden, behält der Arbeitgeber sich etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitnehmer vor..."