Gewinnauskunft zu Karenzentschädigung in Schriftform?
vom 17.11.2017
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Gerne würde ich die mir zustehende Karenzentschädigung geltend machen und habe meinen ehemaligen Arbeitgeber nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/HGB/74c.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 74c HGB">§ 74c Abs. 2 HGB</a> über meine aktuellen Einkünfte per E-Mail unterrichtet. Mein ehemaliger Arbeitgeber weigert sich nun die fällige Karenzentschädigung zu zahlen, da er die Auskunftserteilung auf dem postalischen Wege in der Schriftform verlangt, um die Gültigkeit der Auskunft vor Gericht sicherzustellen. Meine Frage daher: Muss die Auskunft in Schriftform erfolgten, wenn der ehemalige Arbeitgeber dies erfordert oder kann die Auskunft informell per E-Mail erfolgen?