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Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag mit neuer Jobbeschreibung

| 18. Oktober 2019 10:35 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Was passiert, wenn ich die mir vorgelegte "Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag", die meine Jobbeschreibung und Titel ändert, nicht unterschreibe?

Die Vorlage der Zusatzvereinbarung stellt keine Änderungskündigung dar. Wenn Sie diese nicht unterschreiben, läuft Ihr aktueller Vertrag weiter und es bleibt abzuwarten, ob der Arbeitgeber eine Änderungskündigung oder eine Kündigung ausspricht. Unterschreiben Sie die Vereinbarung, stimmen Sie der Vertragsänderung zu und können nicht mehr dagegen vorgehen. Sollten Sie die neuen Aufgaben nicht erfüllen können, kann der Arbeitgeber Sie abmahnen und später aus personenbedingten Gründen kündigen. Es wird empfohlen, vor einer Unterschrift die Problematik mit dem Arbeitgeber zu erörtern und eine Einarbeitung zu fordern.

Ich bin seit 5 Jahren im Unternehmen beschäftigt. Im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen wurde mir nun eine "Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag" vorgelegt. Inhalt dieser Zusatzvereinbarung ist:
1. Der Arbeitnehmer wird zum 01.10. zum "neuer Jobtitel" ernannt.
2. Die Vergütung beträgt ab 01.10. XXXX EUR (Gehaltshöhe unverändert)

Als Anlage wurde der Zusatzvereinbarung eine Jobbeschreibung beigefügt welche kaum Parallelen zu meiner derzeitigen Jobbeschreibung aufweist. (Aktuell Personalsachbearbeitung inkl. Lohn/Gehalt sowie Rechnungslegung - neue Jobbeschreibung enthält u.a. Recruiting und Kundenbetreuung).

Ich vermute hinter dieser Zusatzvereinbarung eine Änderungskündigung.

Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen wenn ich diese Zusatzvereinbarung NICHT unterschreibe? Geht mir dadurch im Fall einer arbeitgeberseitigen Änderungskündigung mein Anspruch auf eine Abfindung verloren? Und was passiert wenn ich die Zusatzvereinbarung unterschreibe, einige der neuen Aufgaben aber nicht erfüllen kann?

Vielen Dank.



Einsatz editiert am 18.10.2019 10:48:45

18. Oktober 2019 | 12:08

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Das Vorgehen erscheint so, als ob man eine Änderungskündigung umgehen will. Doch die Vorlage der Unterlagen und das Angebot stellt keine Änderungskündigung dar. Eine solche muss klar und unmissverständlich erklärt werden und darf nicht ab sofort wirken, sondern unter Einhaltung der für Sie geltenden Kündigungsfristen.

Wenn Sie das Angebt nicht annehmen, dann läuft der Vertrag weiter. Ob der Arbeitgeber dann die Änderungskündigung oder eine Kündigung ausspricht, bleibt abzuwarten. Ebenso ob diese dann wirksam ist oder ob man erfolgreich dagegen vorgehen kann, muss man dann prüfen. Gegen eine Kündigung kann innehrlab von drei Wochen beim Gericht Klage erhoben werden.

Sofern Sie den Vertrag unterschreiben, kann dann dagegen nicht mehr erfolgreich vorgegangen werden, da Sie durch die Unterschrift der Vertragsänderung zugestimmt haben, was Sie ja grundsätzlich nicht müssen. Wenn Sie dann die benannten Aufgaben nicht ausführen können, kann der Arbeitgeber Sie abmahnen und später aus personenbedingten Gründen kündigen.

Sie sollten daher mit dem Arbeitgeber, vor einer evtl. Unterschrift, die Problematik erörtern und eine Einarbeitung o.ä. fordern.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)

Datenschutz:
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