Ich bin zu einem Rechtsanwalt gegangen, dieser hat Klage beim Arbeitsgericht eingereicht und gleich einen Antrag auf PKH ausgefüllt, ein Termin für eine Güteverhandlung stand auch schon fest, allerdings kam es niemals zu einer Verhandlung, da sich mein Anwalt und der Anwalt der Firma außergerichtlich auf eine Abfindung in Höhe von 1000,- Euro und ein Zeugnis geeinigt haben. Da ich mittlerweile wieder einen neuen Arbeitsplatz habe und etwas mehr verdiene als zuvor wurde die PKH aufgehoben und ich habe eine Rechnung vom Arbeitsgericht über 1240 Euro bekommen, dies teilte ich meinem Anwalt mit, daraufhin schickte er eine korrigierte Rechnung zum Arbeitsgericht, die sich nun auf ca. 900 Euro beläuft, die ich nun zahen soll. Meine Frage also: Kann es sein, das bei einem außergerichtlichen Vergleich diese Kosten entstehen, mir wurde von verschiedenen Leuten gesagt, das so ein Vergleich zwischen 150 und 200 Euro kostet?