Verzichtserklärung ?
Nachdem der TV sämtliche Geldvermächtnisse erfüllt hat, haben alle Vermächtnisnehmer einschliesslich D gegenüber dem TV jeweils schriftlich erklärt: "Ansprüche gegen den Nachlass hinsichtlich der Werte des Bankkontos bestehen meinerseits nicht mehr." Könnte D nun bei einem Verstoss gegen die Auflage nicht mehr von A die Herausgabe des Geldvermächtnisses verlangen, weil D mit seiner Erklärung eventuell auch auf diesen Anspruch verzichtet hat ?