Mindestlaufzeit und Nebenkostenabrechnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Hallo, ich habe als Mieter einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren. ... Kann ich mit dreimonatiger Kündigungsfrist auch vorzeitig ausziehen? ... Die Nebenkosten sind vom Vermieter seit Beginn des Vertrages nicht abgerechnet worden.