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Kündigung der Garage vom Vermieter

| 27. Februar 2023 15:55 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

wir haben am 24.02.23 die am 21.02.23 geschriebene Kündigung unserer Garage zum 31.03.23 erhalten.

Nun die Frage: Im Mietvertrag ist eine 1monatige Kündigungsfrist vermerkt, gesetzlich wird aber gesagt: Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats zum Ende des übernächsten Monats.

Was gilt in diesem Fall? Ist die Kündigung vom Vermieter rechtens?

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, da nun Ersatz für unsere gelagerten Sachen her muss.

Mit freundlichen Grüßen

27. Februar 2023 | 17:05

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Es greift hier § 580a BGB wonach die Kündigungsfrist bei einer Garage 3 Monate beträgt (Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats zum Ende des übernächsten Monats). Hier wäre das der 31.05.2023

Die Frist darf man auch nicht per Mietvertrag zum Nachteil des Mieters verkürzen. Die Klausel im Vertrag ist daher unwirksam. Prinzipiell möglich wäre aber eine vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Dafür haben Sie jetzt aber keine Anhaltspunkte geschildert.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 4. Februar 2024 | 20:25

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