Am 09.01.2006 habe ich Sie schriftlich darauf hingewiesen, dass Sie bei weiterhin schleppenden Mietzahlungen mit der fristlosen Kündigung rechnen müssen. Im Mai und Juni 2006 sind die Mieten wiederholt unpünktlich eingegangen, somit kündige ich Ihnen nunmehr das Mietverhältnis fristlos wegen ständig schleppender Mietzahlungen laut <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 556b BGB: Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht">§ 556b BGB</a>. ... Ich fordere Sie aufgrund der fristlosen Kündigung auf, die Wohnung binnen 3 Tagen zu räumen und mir die Schlüssel zu übergeben.