Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie können den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Als Begründung reicht aus, daß der Mieter eine falsche Selbstauskunft über seinen Arbeitsplatz und sein Gehalt abgegeben hat. Sie sollten bei der Anfechtung deutlich machen, daß diese wegen arglistiger Täuschung erfolgt, und die Begründung nennen.
Auch sollten Sie die Anfechtung VOR Schlüssel- bzw. Wohnungsübergabe erklären.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Hallo,
danke für die Antwort.
Sollte ( könnte ) man hilfsweise wegen arglistiger Täuschung zusätzlich auch eine fristlose Kündigung aussprechen ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
das können Sie in der Tat.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt