Erlassantrag als Aufrechnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Muss mein auf sachlichen, nicht bestreitbaren Begründungen beruhender Antrag ( in 2009) auf Erlass einer Steuer als Erklärung der Aufrechnung gewertet werden, wenn dies Ansinnen eindeutig aus dem Vorgebrachten hervorgeht, aber der Begriff der Aufrechnung nicht verwendet wurde, weil mir das Recht auf Erklärung einer Aufrechnung ( auch gegenüber dem FA !) zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war ? Das FA lehnte den Erlassantrag ohne Eingehen auf die vorgebrachten sachlichen Gründe ( wegen des Verschuldens der Beamten, in 2002 widerrechtlich zwangsvollstreckt zu haben ohne Rücksicht auf Verluste ) ab und betonte lediglich, dass Steuern zu zahlen sind.