Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sehr geehrter Fragesteller,
Mieteinnahmen zählen zu steuerpflichtigen Einkommen, welches gegenüber dem Finanzamt anzugeben ist und auch entsprechend zu versteuern ist.
Allerdings haben Sie mitgeteilt, dass Sie nicht selbst diese Einnahmen erhalten haben, sondern vielmehr an Ihre Oma mit bezahlt haben.
Von daher wäre im strafrechtlichen Sinn Täterin die Oma.
Diese könnte sich einer Steuerhinterziehung gemäß § 370
Abgabenordnung schuldig gemacht haben.
Dabei ist hier durchaus eine bereits höhere Summe im Laufe der Jahre zusammengekommen, wenn man jedes Jahr hier etwa 4.800,00 € rechnet, wobei hier möglicherweise Abzüge als Ausgaben noch geltend gemacht werden können. Jedenfalls handelt sich hier sicherlich um eine fünfstellige Summe.
Hinsichtlich der Höhe der Strafe sieht das Gesetz vor, dass Taten mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden können.
Hier kommt es sodann beim Strafmaß darauf an, ob Ihre Oma strafrechtlich vorbelastet ist und in welchem Umfang sie bereit und fähig ist, den Schaden wieder gut zu machen.
Ich gehe allerdings davon aus, dass es sich hier eher im Bereich eine Freiheitsstrafe auf Bewährung oder einer Geldstrafe handeln wird. Dabei sind auch das Alter der Oma und ihre entsprechenden Kenntnisse ausschlaggebend.
Durch die Mietzahlung selbst haben Sie auch keine Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung geleistet, da Sie nicht verpflichtet sind, hier entsprechende Erklärungen für Ihre Oma als Vermieterin vorzunehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
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