Der Verkäufer möchte im Kaufvertrag vereinbaren, dass der Käufer sämliche Risiken für bekannte und ihm (dem Verkäufer) unbekannte Altlasten übernimmt. ... Unsere Frage: Besteht die Gefahr einer Durchgriffshaftung auf Gesellschafter und/oder Geschäftsführer der Käufer-GmbH für unbekannte und nicht selbst verursachte Altlasten/Bodenverunreinigungen? Ziel soll sein, dass max. die Käufer-GmbH für Altlasten aufkommen muss, nicht aber die Gesellschafter und/oder der/die Geschäftsführer der Käufer-GmbH.