also zu 4 denke ich das das unter die allgemeine meinungsfreiheit zählt. aber wie seht ihr das mit punkt 1-3 Ich sehe da nur eine eventuelle verunglimpfung der geschäftsleitung, keinesfalls aber eine pflichtverletzung aus dem arbeitsvertrag(verschwiegenheitsklausel) oder aber eine amtspflichtverletzung des betriebsrates, da es alles fiktive zahlen sind die nicht mal im ansatz stimmen. und über einen allgemeinen gedankenaustausch mit fiktiven vorstellungen gibt es bis dato noch keine verschwiegenheitspflicht. was noch anzumerken wäre, ist das dieses mitglied des betriebsrates der unternehmensleitung ein dorn im auge ist, da das mitglied sich stark macht und einsetzt für die mitarbeiter. die frage ob eine weiterbeschäftigung zumutbar wäre, wäre auch interessant. man wirft ihm vor, er habe den betriebsfrieden enorm gestört und seine amtspflichten ebenso wie seine vertraglichen pflichten zur geheimhaltung verletzt, eine weitere zusammenarbeit wäre unzumutbar. der Betriebsrat hat nun die zustimmung abgelehnt und man hat erklärt, das man das zustimmungsersetzungsverfahren einleiten werde. das BR-Mitglied ist bis auf weiteres von der Arbeit frei gestellt worden. des weiteren ist noch anzumerken, das diese vorwürfe von 3 Mitarbeitern aus einer anderen Niederlassung ca 150 km entfernt gemacht protokolliert und unterschrieben wurden. ein gespräch hat dort zwar statt gefunden war aber schon ca. 14 Tage her und der genaue wortlaut ist nicht richtig. man hat auch gesagt, das diese herren ihre aussage beeiden würden.