KFZ Verkauf vom Privatmann an Ankaufstation faslcher Preis
vom 28.11.2024
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nun könnte man sagen -OK Ihr seid nicht korrekt (Betrüger könnte man auch sagen) und ich verkaufe mein FZG nicht an euch...doch ich habe zwischenzeitlich ein anderes teueres (39.000,-) FZG gekauft, vertraglich fixiert -im guten Glauben an diesen o,g, Schätzpreis der nie zu mir korrigiert wurde. ... Auch im Wissen dass man jetzt im Verkauf 2.000 weniger bekommt? Den neidrigeren Verkauf nur unter Vorbehalt zu akzeptieren und später die Diff. einfordern.