Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Um es gleich vorweg zu nehmen: Sie sollten sich damit abfinden, daß Sie entweder neue Fenster kaufen oder die mangelhaften Fenster auf eigene Kosten reparieren lassen.
2.
Da der Verkäufer, also Ihr Vertragspartner, seinen ausschließlichen Sitz in Ungarn hat, müßten Sie den Verkäufer in Ungarn verklagen. Dann wäre es erforderlich, ein ungarischen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Selbst wenn die Vorschrift des § 29 ZPO
(Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts) Anwendung fände und Sie in einem Rechtsstreit obsiegen würden, müßten Sie in Ungarn vollstrecken.
3.
Weiterhin werden Sie die Mangelhaftigkeit beweisen müssen. Hätte Ihr Vertragspartner einen Sitz in Deutschland würde man in Erwägung ziehen, ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens bestimmt das Gericht einen Sachverständigen, der prüft, ob die Fenster mangelhaft sind.
4.
Das Einzige, was man in Ihrem Fall sinnvollerweise versuchen kann, ist, den Mangel der Firma in Ungarn anzuzeigen und um Austausch zu bitten. Vielleicht hat die Firma noch geschäftliche Kontakte nach Deutschland und man ist um Kunden bemüht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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