Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Dachfenster aus Ungarn (deutsche Rechnung)

| 11. Februar 2010 21:19 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

habe vor knapp 2 Jahren (im März 2007) 3 Dachfenster gekauft. Letztes Jahr wurden diese eingebaut. Danach wurde das Dachgeschoss ausgebaut. Dabei habe ich festgestellt, das alle 3 Dachfenster undicht sind. Also die Fenster ansich, nicht zwischen Dach und Fenster. Das Problem ist, der Verkäufer ist eine ungarische Firma, die seinerzeit eine Niederlassung in Deutschland hatte. Diese Firma hat z.B. auch Hornbach beliefert. Mittlerweile gibt es diese Niederlassung nicht mehr und auch Hornbach führt die Fenster nicht mehr. Ich weiß von einem ungarischen Geschäftspartner der bei dieser Firma angerufen hat, das ein Techniker gesagt hat, das diese Serie Fenster eine Fehlproduktion gewesen war. Beweisen kann man das natürlich nicht und helfen kann mir auch nicht. Was habe ich für Aussichten, vielleicht neue Fenster zu bekommen die dann auch etwas taugen??? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Was könnten für Kosten auf mich zukommen? Für eine Antwort wäre ich dankbar.

11. Februar 2010 | 21:36

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Um es gleich vorweg zu nehmen: Sie sollten sich damit abfinden, daß Sie entweder neue Fenster kaufen oder die mangelhaften Fenster auf eigene Kosten reparieren lassen.


2.

Da der Verkäufer, also Ihr Vertragspartner, seinen ausschließlichen Sitz in Ungarn hat, müßten Sie den Verkäufer in Ungarn verklagen. Dann wäre es erforderlich, ein ungarischen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Selbst wenn die Vorschrift des § 29 ZPO (Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts) Anwendung fände und Sie in einem Rechtsstreit obsiegen würden, müßten Sie in Ungarn vollstrecken.


3.

Weiterhin werden Sie die Mangelhaftigkeit beweisen müssen. Hätte Ihr Vertragspartner einen Sitz in Deutschland würde man in Erwägung ziehen, ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens bestimmt das Gericht einen Sachverständigen, der prüft, ob die Fenster mangelhaft sind.


4.

Das Einzige, was man in Ihrem Fall sinnvollerweise versuchen kann, ist, den Mangel der Firma in Ungarn anzuzeigen und um Austausch zu bitten. Vielleicht hat die Firma noch geschäftliche Kontakte nach Deutschland und man ist um Kunden bemüht.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 11. Februar 2010 | 21:39

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Gerhard Raab »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 11. Februar 2010
4,4/5,0

ANTWORT VON

(2333)

Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht