Ich habe folgenden Fall: Ich habe einen Sohn von 17 Jahren, für den ich an das Jugendamt Unterhalt zurückzahle. Außerdem bin ich Vater von 2 Töchtern, von dessen Mutter ich ebenfalls getrennt bin. Die jüngere Tochter ist 18 Monate.
Mein Mann hat folgendes Problem, hier die Fakten: 2 Töchter im Alter von 17 und 21 Jahren die ältere Tochter verweigert seit der Trennung von der Mutter vor 8 Jahren jeden Kontakt, der Kontakt zur jüngeren Tochter ist gut und regelmäßig erfolgen Besuche von ihr bei uns. Beide Töchter leben bei der Mutter, die ebenfalls arbeiten geht. Bis Oktober 2010 erfolgte die Zahlung von monatl. 300 € für die minderjährige Tochter an die Mutter zuzügl. 20 € an die minderj.
Sehr geehrte Damen u. Herren , ich habe mit meiner ehemaligen Freundin einen gemeinsamen Sohn der 13 Jahre alt ist. Sie hat vor ca. 8 Jahren geheiratet und hat mit ihrem jetzigen Mann eine Tochter von 7 Jahren .
Ich beabsichtige in wenigen Wochen meine Lebensgefährtin (ein gemeinsames Kind 4 Jahre) zu heiraten und überlege eventuell einen Ehevertrag abzuschließen. ... Familienzuschlag/Kind und Zuschlägen, 2460 €. ... Das Kind soll natürlich alles bekommen was ihm zusteht und wenn was übrig ist auch noch mehr...
Da ich Nachts arbeite und tagsüber schlafen muss, haben wir für unser Kind einen Ganztageskindergartenplatz, der z.Zt., auf unsere Gehälter gerechnet, als ich noch sehr wenig gearbeitet habe (2003), ca. 200,--€ mtl. kostet, was ich mit meinem Mann zukünftig teile. ... Weiterhin wurde gesagt, dass mir eine Wohung von 100 qm nicht zustünde mit nur einem Kind.
Es wäre nett, wenn ich hier eine relativ klare Antwort bekomme, da ich ja die allgemeinen Gesetzeslage kenne, wo es heißt: Man muss alles machen, 30 Bewerbungen schreiben im Monat, nur das Kind geht vor etc.
Meine volljährige Tochter lebt bei ihrer Mutter und hat eine Lehrstelle mit 400-€ monatlicher Vergütung und 13. Monatsgehalt. Mein bereinigtes Einkommen beträgt 1160,-€.
Mein Mann bevorzugt die traditionelle Rollenverteilung (Ehemann arbeitet, Ehefrau kümmert sich um Kind und Haushalt). ... Neben der Teilung des während der Ehe entstandenen Vermögens sowie der Altersversorgung des Ehemanns soll die monatliche Unterhaltsregelung wie folgt aussehen: Nach Abzug der Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern des Ehemannes entweder aus dieser Ehe oder aus anderen Partnerschaften soll das verbleibende Nettoeinkommen des Ehemannes wie folgt aufgeteilt werden: 55 % Ehemann, 45 % Ehefrau. ... Der Ehemann verdient sehr gut und es ist nicht davon auszugehen, dass er, selbst wenn er den Unterhalt für Kinder und 2 Ehefrauen tragen müsste, zu einem Sozialfall wird. 3.
Sie vereinnahmt das Kindergeld für unser gemeinsames Kind. ... Wie hoch würde sich hier der Unterhalt für meine Frau und mein Kind belaufen? ... Sorgerecht für unser gemeinsames Kind Wie würde es nach einer Scheidung bzgl. des Sorgerechtes stehen?
Guten Tag, zur Sachlage: Ich bin selbstständig, bin seit 2 Jahren geschieden und habe 3 Kinder im Alter von 9, 12 und 15 Jahren. ... Der Unterhalt wurde in der Vergangenheit leider falsch berechnet (Kinder haben einen Titel, Ex-Frau nicht), da ich a) einen Kreditvertrag nicht angegeben habe und b) meine Fahrtkosten nicht berücksichtigt wurden. ... Wer hat die Sparverträge der Kinder, die bereits in der Ehe angelegt wurden, zu zahlen.
Guten Tag, bei mir liegt folgendes vor: - Nettoeinkommen : 1860€ - Kindesunterhalt für 4-jährigen Sohn: 204€ - Unterhalt für geschiedene Ehefrau: 0,00€ (da ich die Schulden tilge bzw. wegen Selbstbehalt) - monatliche Schuldentilgung: 700 € (4 Gläubiger) - Lohnabtretung bei einem Gläubiger über Kreditvertrag (Sparkasse) Laut Pfändungstabelle liegt der pfändbare Betrag bei einer unterhaltspflichtigen Person bei 252,05€.
Meine Tochter (17 Jahre) macht eine Ausbildung in Österreich und wohnt demzufolge seit dem 01.09.08 auch dort. Ihre Ausbildungsvergütung beträgt rund 400 Euro. Für ihre Unterkunft muss sie 125 Euro pro Monat bezahlen.
Sehr geehrte Damen und Herren Mein Sohn hat mit 17 Jahren ohne mein Wissen die Schule verlassen und sich seit dem mit Praktikumstellen über Wasser gehalten. Seit Mai ist er nun 18 und hat erst ende Juni eine Lehrstelle gefunden welche er im September antretten wird. Nun wurde ich von einem Anwalt aufgefordert weiterhin Unterhalt zu zahlen.
Hallo Frau Vetter, Sie haben mir am Freitag noch eine Ergänzende Information zugesendet. Dafür vielen Dank! Zu diesem Mindestunterhalt habe ich noch fragen.