Für einen ähnlichen Fall habe ich folgendes Urteil gefunden: https://openjur.de/u/635316.html Im drittletzten Grund (46) wurde ein Wildunfall als "ein von außen kommendes, zufälliges Ereignis" bezeichnet und in diesem Zusammenhang angedeutet, dass der Vermieter eine Schuld des Mieters nachzuweisen hätte. ... Zusammenfassung und weitere wichtige Fakten: - Weder Polizei noch Unfallhotline wurden gerufen - Auf den Schaden habe ich bei der Rückgabe hingewiesen und dieser wurde im Übergabeprotokoll aufgenommen (allerdings nur der Schaden an der Stoßstange - nicht der Schaden am Kondensator) - Es gibt eine Zeugin, die meine Freundin ist und Beifahrerin war - Ich habe Fotos erst 2 Tage später gemacht -> Als ich diese jetzt nochmal genauer untersuchte, sind mir tatsächlich noch einzelne Haare aufgefallen, wovon eines auch in den Lichtbildern des Gutachtens zu erkennen ist - Der Unfall ereignete sich am 30.05.2018 - Das Gutachten wurde am 09.07.2018 erstellt - Die Schadenersatzforderung beläuft sich auf 944,61 €. - Da die Forderung keine Steuer enthält, scheint Sixt den Schaden nicht reparieren zu lassen Fragen: 1) Hafte ich überhaupt für den Wildunfall? ... -> Dem Gutachter wurde meine Unfallschilderung nicht mitgeteilt, sodass deren Plausibilität nicht beurteilt wurde b2) Ausgehend von meiner schlechten Beweislage (keine Polizei, Zeugin war Beifahrerin und auf den Fotos sind nur noch vereinzelte Haare zu sehen): Wie hoch sind meine Aussichten auf Erfolg?