. (§ 5 abs. 2 TDG / MDStv). der autor hat die fremden inhalte auf moegliche rechtsverletzungen in einem ihm zumutbaren umfang ueberprueft. verletzungen von urheber-, marken- oder persoenlichkeitsrechten oder verstoesse gegen das wettbewerbsrecht auf den webseiten der drittanbieter waren nicht augenscheinlich und sind dem autor ebensowenig bekannt wie eine dortige erfuellung von straftatbestaenden. 3. urheberrecht alle innerhalb des internetangebotes genannten und ggf. durch dritte geschuetzten marken- und warenzeichen unterliegen uneingeschraenkt den bestimmungen des jeweils gueltigen kennzeichenrechts und den besitzrechten der jeweiligen eingetragenen eigentuemer. allein aufgrund der blossen nennung ist nicht der schluss zu ziehen, dass markenzeichen nicht durch rechte dritter geschuetzt sind. der autor beansprucht keinerlei urheberrechte auf alle auf www.xxxxxxxxx.de veroeffentlichten bildern, filmen oder anderen ausfuehrbaren programmen, da der autor das gesamte material nur sammelt und verbreitet. das urheberrecht fuer das layout und vom autor erstellte texte bleibt allein beim autor der seiten. sofern der autor mit der veroeffentlichung einzelner inhalte bestehendes copyright verletzt, bittet er um entsprechende mitteilung. er wird diese inhalte umgehend von www.xxxxxxxxx.de entfernen. 4. datenschutz der autor wird niemals persoenliche daten der nutzer an dritte weitergeben. der autor respektiert und schuetzt das recht jedes einzelnen auf privatsphaere und anonymitaet im internet. alle namen in saemtlichen artikeln sind fiktiv oder wurden vom autor geaendert. ausgenommen davon sind personen, die in der oeffentlichkeit stehen. 5. rechtswirksamkeit dieses haftungsausschlusses dieser haftungsausschluss ist als teil des internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. ... Der guten Ordnung halber weisen wir sie darauf hin, dass wir unserer Mandantschaft empfehlen werden, unverzüglich weitere rechtliche Schritte einzuleiten, wenn Sie die geforderte Sperrung nicht vornehmen, die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgeben und die Kosten unserer Inanspruchnahme nichtausgleichen sollten. ... b) Hätte der Rechteinhaber deshalb nicht auf die Beauftragung eines Anwaltes -was ja zusätzliche Kosten verursacht- verzichten müssen, zumal mein Sohn in seinem Disclaimer für den Fall einer Rechtsverletzung nach einem entsprechenden Hinweis die umgehende Entfernung des Inhaltes von der hp zusicherte?