ich habe spezifische Fragen rund um das Thema Arbeitserlaubnis für Ausländische Fachkräfte (§19 AufenthG) 1-Wie hoch muss Brutto der Lohn momentan sein, um ein Ausländer im Bereich IT/Softwareentwicklung als hochqualifiziert wahrzunehmen? 2-Nachdem ein Ausländer einen Vertrag mit einer Firma mit Hauptsitz in Deutschland als Hochqualifiziert unterschreibt, soll er direkt zur deutschen Botschaft in der eigenen Heimat mit dem Vertrag in Hand gehen, oder soll noch der Arbeitgeber selbst das in der für seine Firma zuständigen Ausländerbehörde machen? ... 4-Muss der Vertrag eine Probezeit enthalten, da der Ausländer hochqualifiziert ist, glaube ich man soll eine solche Probezeit auch nicht haben dürfen. 5-Wenn der Ausländer den Job verliert für irgendwelche Gründe, bedeutet dies dass die Niderlassungserlaubnis ungültig ist?