unterhalt und schonvermögen für meine von mir getrennt lebende ehefrau
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
ich wurde angeschrieben,meine verdienst und meine vermögensverhältnisse offen zu legen ob ich unterhalt bezahlen muss.meine getr.lebende frau bezog die letzten jahre hartz 4,nun istsie 65 und bekommt grundversorgung.ich bekomme 1250,-euro Altersrente dazu noch 85,-euro .Riester.Ich besitze noch Barvermögen von 18000,-euro.Meine frage:muss ich unterhalt bezahlen und wird mein Barvermögen mit angerechnet?