Vollstreckungsbescheid nach über 15 Jahren
vom 10.7.2023
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Gründen nie zugestellt wurde, daß der Gläubiger die Zustellung nicht nachweisen kann und offensichtlich keine weiteren Zustellversuche unternahm und deshalb der Vollstreckungsbescheid wegen Verjährung aufzuheben ist.