Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal sollten Sie Kontakt mit dem Inkassounternehmen aufnehmen und klären, ob tatsächlich ein Vollstreckungstitel vorliegt. Lassen Sie sich eine Kopie davon zuschicken.
Möglicherweise hat dieses Unternehmen damals einen Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid gegen Sie erwirkt unter einer alten Anschrift, unter der Sie nicht mehr gewohnt haben. Wenn Sie dann z.B. vergessen hatten, Ihren Namen vom Briefkasten zu entfernen, dann war eine Zustellung möglich. Auf diese Weise kann sehr leicht ein rechtskräftiger Titel zustande kommen. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach dieser langen Zeit leider nicht mehr möglich.
Dann sollten Sie sich auf die Einrede der Verjährung berufen. Die Hauptforderung verjährt zwar erst nach 30 Jahren, ebenso die Verfahrenskosten, aber die Zinsen verjähren nach aktueller Rechtslage nach drei Jahren, wenn in der Zwischenzeit nicht regelmäßig verjährungsunterbrechende Maßnahmen (z.B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) ergriffen worden sind.
Versuchen Sie zunächst, auf diesem Weg nähere Informationen zu erlangen. Falls das Inkassounternehmen behauptet, regelmäßig verjährungsunterbrechende Maßnahmen ergriffen zu haben, könnte es sich lohnen, wenn Sie mit der Überprüfung einen Rechtsanwalt beauftragen. Manchmal kann man auch über die Zahlung eines Vergleichsbetrages mit der Gegenseite verhandeln
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 25.11.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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