Eigentümer ungleich Vermieter - Vertragliche Gestaltung
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Nun haben sich meine Eltern entschlossen, nicht mehr selbst in dem Objekt zu wohnen und es zu vermieten. Da ein Wohnrecht eingetragen ist, möchte ich zu Lebzeiten keine Einnahmen aus diesem Objekt generieren - sondern wie bisher auch nur die laufenden Kosten (Hausgeld, Verwalter, Reparaturen etc.) tragen. ... Ich würde meinen Eltern die Kosten für das Objekt (HV, etc.) nachträglich erstatten.