Wenn meine Lebensgefährtin sich entschließt 12 Monate Elternzeit zu nehmen (und nicht zu arbeiten) und in dieser Zeit mit mir und unserem Kind in der Schweiz zu leben, wird sie Anspruch auf Elterngeld haben? ... Sollten wir uns entschliessen, an der Grenze zur Schweiz in Deutschland zu leben und zur Arbeit zu pendeln, können dann Elternzeit und Elterngeld gesplittet werden, könnte ich also in Deutschland Elterngeld beantragen (ich würde ja auch in den vorherigen 12 Monaten Abgaben an den deutschen Staat entrichten)? ... Elternzeit und Elterngeld sollen jungen Familien die existenziellen finanziellen Ängste nehmen, die heute mit der Erziehung eines Kindes einhergehen (ein Kind ist de facto ein Risiko zu verarmen) und soll junge Mütter/Väter davor bewahren, von ihrem Partner finanziell abhängig zu werden.