Nachdem sich die Mitarbeiterin direkt krank meldete, habe ich am 22.06.2020 eine zweite Kündigung geschrieben, mit dem Kündigungsdatum zum 07.07.2020, nämlich innerhalb von zwei Wochen. In der zweiten Kündigung habe ich das Datum, an dem der Vertrag geschlossen wurde versehentlich mit dem 07.01.2020, statt mit dem 17.01.2020 angegeben und direkt einen Brief der Anwältin der ehemaligen Mitarbeiterin bekommen, dass die zweite Kündigung unwirksam sei, da das Datum fehlerhaft ist, und dass der Sachverhalt arbeitsgerichtlich geklärt werde, wenn ich die Kündigung nicht bis zum 02.07.2020 zurücknehme. ... Sollte ich die Kündigung zurücknehmen, muss ich dann die Rechnung der Anwältin bezahlen?