Nutzungsausfall im Rahmen der Nacherfüllung / Sachmängelhaftung/Wegegeld
vom 24.6.2024
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mir einen gebrauchten Pkw gekauft, welcher nach wenigen Km erhebliche Mängel aufweist.Das Fahrzeug wurde nun vom Händler bei mir abgeholt und solle repariert werden.Ab Tag der Abholung habe ich dem Händler per Email eine Frisst gesetzt das Auto bis zu gegeben Tag x zu reparieren.Mir stellt sich die Frage in wie fern ich einen Nutzungsausfall,Schadenensersatz ggf. Ersatzwagen geltend machen kann,wenn der Händler unverschuldet ( teile nicht lieferbar) diese Frisst nicht einhalten kann? Ich bin von dem Fahrzeug abhängig und kann unter diesen umständen meiner Tätigkeit nicht nach gehen.Desweiteren verlangt der Händler dass ich das Fahrzeug 300km entfernt abhole, oder eine pauschale bezahle um das Fahrzeug bei mir abzuliefern is dies rechtens?