Guten Tag,
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Die defekte Batterie ist als Mangel des Fahrzeuges anzusehen, weil Ihnen gesagt worden ist, sie sei nur entladen, aber nicht defekt.
Damit hätte Ihnen ein Anspruch auf Nacherfüllung zugestanden, also Einbau einer intakten Batterie.
Da Sie aber sofort durch eine andere Firma eine neue Batterie haben einbauen lassen, ist diese Nacherfüllung nicht mehr möglich.
Deswegen haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Neubatterie.
Zunächst hätten Sie den Verkäufer zur Nacherfüllung auffordern müssen und durften nicht sofort eine neue Batterie kaufen, vgl. dazu BGH, Urteil vom 23.02.2005, Az.: VIII ZR 100/04
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Im übrigen müssten Sie sich auch einen Abzug Neu für Alt anrechnen lassen, da Vertragsgegenstand ja kein Neufahrzeug und damit auch keine Neubatterie war, sondern ein Gebrauchtwagen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 26.02.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Herr Otto,
Der Verkäufer hatte dreimal die Möglichkeit der Nacherfüllung. Einmal nach der Probefahrt, einmal nach der Inspektion (denn dort war die Batterie wie geschrieben ebenfalls komplett entladen), sowie an dem Morgen, als das Auto nicht angesprungen ist. Ich habe den Verkäufer direkt telefonisch in Kenntnis gesetzt. Seine Reaktion: ich mache an dem Auto überhaupt nichts mehr,sie müssen sich schon selbst zu helfen wissen und das Auto überbrücken oder den ADAC rufen. Erst als ein überbrücken nicht möglich war, habe ich den ADAC gerufen. Auf meine mails reagiert der Verkäufer überhaupt nicht. Und mir wurde von der Werkstatt sogar schriftlich bestätigt, dass die Batterie defekt ist. Eine Überbrückung (Vorschlag vom Verkäufer) war laut Aussage der Werkstatt definitiv nicht möglich, da die Batterie viel zu schwach war. Mir blieb also nur, direkt eine neue Batterie einbauen zu lassen.
Guten Abend,
es wäre sinnvoll gewesen, diese Umstände in der Frage mit anzugeben.
Wenn es so ist, können Sie die Batteriekosten abzgl. eines Abzuges Neu für Alt geltend machen. Wie hoch der ist, weiß ich nicht, weil Sie zum Alter des Gebrauchtwagens nichts gesagt haben.
Mit freundlichen Grüßen