Folgende Klauseln stehen in meinem Arbeitsvertrag: 1) Gratifikationen (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld) 1.1) Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich ein Urlaubsgeld (Gratifikation) in Höhe von xxx DM, sowie ein Weihnachtsgeld (Gratifikation) in Höhe von xxx DM. 1.2) Falls der Arbeitnehmer während des Kalenderjahres in die Firma eintritt, erhält er die Gratifikationen, sofern er im Auszahlungszeitpunkt bereits im Beschäftigungsverhältnis beim Arbeitgeber stand, anteilig nach der Anzahl der Monate seiner Betriebszugehörigkeit. 1.3) Das Weihnachtsgeld wird mit dem Novembergehalt, das Urlaubsgeld mit dem Junigehalt ausgezahlt. 1.4) Der Anspruch auf Gratifikationen ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung gekündigt ist oder zum 31.12. ... Randbedingungen: 1) Arbeitsvertrag wurde im Jahr 1999 geschlossen, im Anschluss an einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag aus dem Jahr 1998. 2) Urlaubs- und Weihnachtsgeld liegt in der Höhe bei ca. 3/4 eines Monatsgehaltes 3) Betrieb hat über 100 ständig festangestellte Vollzeitmitarbeiter, ist nicht tarifvertraglich gebunden Fragen: 1) Welches Datum ist für die Berechnung der Kündigunsfrist ausschlaggebend? 2) Welche Kündigungsfrist muss eingehalten werden - 6 Wochen zum Quartalsende oder 4 Monate zum Monatsende (bei über 10 Jahre Betriebszugehörigkeit) ?