Rückkehr Elternzeit - Rechte & Pflichten Arbeitnehmer/Arbeitgeber
vom 7.5.2009
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Mein Arbeitgeber hat die Struktur einer Holding mit einer AG als Dachfirma und einer GmbH darunter. ... o Für den Fall einer Kündigung (arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitig): gilt weiterhin die Kündigungsfrist meines aktuellen Anstellungsvertrages? - Muss mein Arbeitgeber mir ein konkretes „Jobangebot“ für den Wiedereinstieg machen und wenn „ja“, bis wann?