Vertragsrecht - Vertrag vor Beginn auflösen
vom 28.6.2012
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Der Vertrag beruht darauf, dass wir Spenden für den Verein gewinnen. ... Nun möchten wir, bevor wir überhaupt beginnen, den Vertrag auflösen. Aufgrund von Krankheit einiger Mitarbeiter und einer schlechten Prognose werden wir mit dem Beginn bzw Erfüllung des Vertrages ein Minusgeschäft machen.