Sehr geehrte Ratsuchende,
eine Kündigung aus wichtigem Grund ist immer zulässig und dann sogar ohne Einhaltung von Kündigungsfristen.
Da es dann an einem Verschulden fehlen dürfte, werden auch keine Schadensersatz geltend gemacht werden können. Denn für einen Krankheit können Sie sicherlich nichts.
Anders wäre es zu beurteilen, wenn Sie die Krankheit schon vor Eingehung des Vertrages gehabt hätten, da man dann Ihnen vielleicht vorwerfen kann, dass Sie dann eben für den Fall der Krankheitserweiterung hätten Vorsorge treffen müssen, dass die Dienstleistung trotzdem erbracht werden kann (z.B. durch Stellung von Ersatz).
Ob dieses und/oder eine andere Forderung geltend gemacht werden kann, hängt aber vom Vertrag selbst ab.
Der Vertrag mit seinem Inhalt sollte also unbedingt noch ergänzend geprüft werden. Gerne kann das über unser Büro erfolgen.
Es kommt weiter auch auf die Krankheit an und deren Auswirkung auf die geschuldete Tätigkeit.
Das lässt sich so nicht abschließend beurteilen; nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion. Denn nicht jede Krankheit führt automatisch zur Dienstverhinderung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg