Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Leider können Sie diesen Vertrag nicht widerrufen. Eine Kündigung ist nur gemäß der Vertragsbedingungen möglich.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Diese Antwort ist vom 30.03.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Guten Morgen Herr RA Weber,
hätte der Betreiber des Sonnenstudios uns denn nicht aufklären müssen dass keinerlei Widerrufsrechte bestehen?
Und wie schaut es aus wenn ich dem Betreiber am Dienstag ein
ärztliches Attest vorlegen kann? Kann er dann Zweifel hegen weil ich unterschrieben habe obwohl mir gesundheitliche Probleme bekannt waren?
Vielen Dank
Sehr geehrte Ratsuchende,
eine Aufklärungspflicht besteht bei diesen normalen Verträgen nicht.
Wenn Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund Krankheit haben, können Sie unter Vorlage eines Attestes kündigen.
Der Betreiber müßte dann beweisen, daß Ihnen die gesundheitlichen Probleme bekannt gewesen sind.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber