Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Grund des geschilderten Sachverhalts beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:
Sofern Sie tatsächlich aus medizinischen Gründen DAUERHAFT von der Benutzung des Fitnessstudios ausgeschlossen sind, haben Sie das Recht zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Fitnessclub-Vertrags aufgrund von Krankheit. Dieses Recht ist auch gerichtlich anerkannt (es gab eine BGH Entscheidung zu einem ähnlich gelagerten Fall in dem der BGH dem Kunden des Fitnessstudios ein Sonderkündigungsrecht aus medizinischen Gründen bestätigte). Ihr Fitnessstudio muss eine derartige Kündigung also akzeptieren.
Das Fitnessstudio muss die vorgelegte Bescheinigung akzeptieren, es darf Sie auch nicht zu einem anderen Arzt bzw. zu einem angeblich speziell für das Fitnessstudio zuständigen Arzt schicken. Auch ein Verweis auf einen Amtsarzt ist nicht zulässig.
Ein Anspruch auf Differenzzahlung seitens des Fitnessstudios besteht daher in der Regel nicht - ich gehe davon aus dass es sich vorliegend nur um einen Schreibfehler handelt und nicht ein Betrag von 4 Euro gefordert wird. Die entsprechende Klausel ist daher unwirksam.
Ich hoffe Ihnen hiermit einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben und bitte Sie ausdrücklich zu beachten, dass dies nur eine vorläufige Einschätzung der Rechtslage auf Grund der mir vorliegenden Umstände darstellt - eine abschließende Beurteilung ist nur nach Einsichtnahme in den Vertrag möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Nadiraschwili
Rechtsanwalt