Beleidigung gegen Polizei - auf Anschreiben reagieren?
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Normalerweise würde ich darauf nicht reagieren, aber offenbar wäre ohne Reaktion bei einer Beleidigungssache ja als nächstes mit einem Strafbefehl zu rechnen. ... Ich rechne mit dem nötigen Korpsgeist bei der Polizei, aber immerhin musste offenbar ein Beamter die anderen darauf hinweisen, um wen es eigentlich gehen soll, was ja darauf schließen lässt, dass zumindest einige der anderen nichts gesehen haben. ... Eine Entschuldigung gegenüber der Polizei kommt für uns nicht infrage, erst recht nicht nach deren Verhalten während der Personalienaufnahme.