Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie keine bleibenden Schäden an dem Polizeifahrzeug verursacht haben, wovon ich ausgehe, weil Urin abgewaschen werden kann, werden Sie nur ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit erhalten. Höher als 50 EUR dürfte das nicht ausfallen - Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass Sie eine Straftat begangen haben.
Wenn der Bußgeldbescheid kommt, zahlen Sie - und damit ist die Sache erledigt.
Weitere Konsequenzen kann ich nicht erkennen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 26.01.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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26.01.2018
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10:12
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht