Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten darf:
Zunächst kann der Nachbar versuchen, das Grillen durchs Ordnungsamt unterbinden zu lassen. Wenn sich die Beamten aber bei einer Herbeirufung davon überzeugen lassen, dass keine störenden Abgase, die das Maß des Üblichen überschreiten, in die Wohnung des Nachbarn gelangen, wird Ihnen keine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden können und Sie müssen auch nicht mit einem Bußgeld rechnen.
Sie könnten vom Nachbarn auch zivilrechtlich auf Unterlassung verklagt werden. Hier gilt aber dasselbe: Wenn er nicht nachweisen kann, dass er unzumutbar durch das Grillen gestört wird und sich Ihr Grillen im Rahmen des Zulässigen hält, wird eine Klage abgewiesen werden. Das Kostenrisiko für eine solche Klage dürfte sich bei ca. 1000 EUR bewegen. Die Kosten müsste der Verlierer eines Rechtsstreits tragen.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrter Herr Schwartmann,
Besten Dank für Ihre Antwort. Wann genau werden bei der beschriebenen Zivilklage die ca. 1.000 Euro fällig - selbst wenn wir nach dem ersten Amtsschreiben einlenken oder erst wenn es zu einer Verhandlung kommt? Wie verhält sich die Polizei in solchen Konstellationen?
Vielen Dank im voraus!
Die 1000 EUR sind die geschätzten Gesamtkosten des Verfahrens (Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren). Wenn es nicht zu einer Verhandlung kommt, weil Sie vorher nachgeben, müssen Sie mit weit geringeren Kosten rechnen, aber diese dürften auch dann noch bei 400 bis 500 EUR liegen.
Die Polizei wird die Nachbarn auf den Zivilrechtsweg verweisen, wenn keine Ordnungswidrigkeit festgestellt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann