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Tankbetrug - Mit welchen Strafen habe ich zu rechnen?

4. Dezember 2006 03:40 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe kürzlich bei einert Tankstelle meinen Wagen betankt und in der Eile einfach weggefahren.keine 30 Minuten später standen zwei Polizeibeamte an meiner Haustür und fragten mich ob ich an besagter Tankstelle meinen Wagen betankt hätte.Ich war dermaßen überrascht,das ich diese Frage verneinte.Sie zeigten mir einen Tankbeleg über die Summe von 57,49 €.Außerdem hatten sie noch ein Schriftstück auf dem ain Zeuge meinen Wagen einen silbergrauen Mercedes mit dem Kennzeichen HB-J 62_8 und einen älteren Herren erkannt haben will.Ich bin 54 Jahre alt und fahre einen silbergrauen Mercedes mit dem Kennzeichen HB-J 6220.
Einige Tage später wurde mir von der Ortspolizeibehörde eine Strafanzeige mit einem Anhörungsbogen zugestellt,in dem ich meine persönlichen Daten angeben müß und mich zur Sache äußern kann oder nicht.
Meine Frage nun:Soll ich Angaben machen und wenn ja soll ich meiner ersten Aussage bleiben oder meine Tat eingestehen?Mit welchen Konsequenzen bzw. Strafen habe ich zu rechnen?

4. Dezember 2006 | 05:10

Antwort

von


(344)
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung der mitgeteilten Informationen und Ihres Einsatzes wie folgt:

Angesichts der Beweislage hat ein Bestreiten der Tat vermutlich wenig Erfolgsaussichten. Evtl. liegt noch ein Beweisvideo der Tankstelle vor, auf dem Sie zu erkennen sind.

Sofern Sie sich dazu entscheiden, die Tat einzugestehen und strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten sind, können Sie auch auf eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit hoffen. Ggf. wird auch eine Verurteilung zu einer geringen Geldstrafe erfolgen, u.U. im Wege eines Strafbefehls, also ohne mündliche Verhandlung vor Gericht, wenn die Staatsanwaltschaft den Fall als eindeutig beurteilt.

Ein geständiges Verhalten kann auf jeden Fall zu Ihren Gunsten gewertet werden; sie sollten auch darlegen, dass Sie die Tat bei der Erstbefragung durch die Polizei aus Verwirrung oder Angst vor möglichen Konsequenzen abgestritten haben und eigentlich nur vergessen haben, zu bezahlen.

Sollten Sie sich dazu entscheiden, die Tat abzustreiten, kann ich Ihnen nur empfehlen, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen, der sodann Akteneinsicht beantragen kann, um eine sinnvolle Verteidigung aufzubauen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten rechtlichen Überblick geben und stehe im Rahmen der Nachfrage sowie zur weiteren Beratung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz
Rechtsanwalt


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