Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung der mitgeteilten Informationen und Ihres Einsatzes wie folgt:
Angesichts der Beweislage hat ein Bestreiten der Tat vermutlich wenig Erfolgsaussichten. Evtl. liegt noch ein Beweisvideo der Tankstelle vor, auf dem Sie zu erkennen sind.
Sofern Sie sich dazu entscheiden, die Tat einzugestehen und strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten sind, können Sie auch auf eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit hoffen. Ggf. wird auch eine Verurteilung zu einer geringen Geldstrafe erfolgen, u.U. im Wege eines Strafbefehls, also ohne mündliche Verhandlung vor Gericht, wenn die Staatsanwaltschaft den Fall als eindeutig beurteilt.
Ein geständiges Verhalten kann auf jeden Fall zu Ihren Gunsten gewertet werden; sie sollten auch darlegen, dass Sie die Tat bei der Erstbefragung durch die Polizei aus Verwirrung oder Angst vor möglichen Konsequenzen abgestritten haben und eigentlich nur vergessen haben, zu bezahlen.
Sollten Sie sich dazu entscheiden, die Tat abzustreiten, kann ich Ihnen nur empfehlen, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen, der sodann Akteneinsicht beantragen kann, um eine sinnvolle Verteidigung aufzubauen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten rechtlichen Überblick geben und stehe im Rahmen der Nachfrage sowie zur weiteren Beratung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt
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