Da wir die Aufhebung des alten, unbefristeten Mietvertrages und die Unterzeichnung eines neuen, auf 8 Jahre befristeten Mietvertrages erst dann vertraglich festhalten können, wenn wir Eigentümer der Wohnung sind, wir umgekehrt aber die Wohnung nur kaufen möchten, wenn wir sicher sein können, dass der Mieter den unbefristeten Mietvertrag nach dem Kauf auch wirklich in einen auf 8 Jahre befristeten Mietvertrag umwandelt, haben wir folgende erste Fragen: 1) Kann der jetzige Eigentümer mit den derzeitigen Mietern bereits jetzt schon, also noch vor dem Verkauf der Wohnung, einen Aufhebungsvertrag des alten unbefristeten Mietvertrages und einen neuen, befristeten Mietvertrag unterschreiben, bei denen zu Beginn jeweils in einem ersten Absatz festhalten wird, dass der Aufhebungsvertrag bzw. der neue befristete Mietvertrag nur dann gültig werden, wenn wir die Eigentumswohnung bis zu einem bestimmten Datum erworben haben? ... Sollte Herr x (ich) die Wohnung xy nicht bis zum Datum xy gekauft haben, ist der folgende Aufhebungsvertrag / befristeten Mietvertrag nichtig." Ergänzend haben wir noch eine kurze Frage zu einer Regelung, auf die wir uns in den Vorgesprächen mit dem jetzigen Mieter für den auf 8 Jahre befristeten Mietvertrag geeinigt hatten: „Während der Laufzeit des befristeten Mietvertrages kann der Mieter das Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.