Heizungsventil klemmt - muss das der Mieter zahlen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Einen Tag später erhielt ich zu meiner Überraschung die Rechnung einer Heizungsfirma (50 Euro), welche ich mit der Bitte um Erledigung gleich an die Hausverwaltung durchreichte. Diese schickte mir aber die Rechnung mit Hinweis auf folgenden Passus im Mietvertrag wieder zurück: „Der Mieter trägt die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten an denjenigen Gegenständen, die dem direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie ... ... Je Einzelfall darf ein Betrag von 150 DM nicht überschritten werden.“ Muss ich als Mieter tatsächlich diese Rechnung zahlen?