Gemeinschaftseigentum - Beginn der Gewährleistungsfrist bei nicht erfolgter Abnahme?
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Auf Grund der Größe und Komplexität der Anlage und der Vielzahl der Eigentümer wurde im Kaufvertrag festgelegt, dass vor der Abnahme des Gemeinschaftseigentums eine Begehung durch einen vom Bauträger beauftragten Gutachter erfolgt. Hierbei festgestellte Mängel werden vom Bauträger beseitigt, anschließend ergeht die Aufforderung an die Eigentümer, das Gemeinschaftseigentum abzunehmen. ... übersehen, so dass die Abnahme von diesen Eigentümern entsprechend verweigert wurde.