Die Kette läuft also zum besseren Verständnis offensichtlich wie folgt: Kauf: Hersteller -> Händler 1 -> Händler 2 -> Händler 3 -> Händler 4 -> Händler 5 -> Wir Garantieeinsendung: Wir -> Händler 5 -> Händler 4 -> Händler 3 -> Händler 2 -> Händler 1 -> Hersteller -> Händler 1 -> Händler 2 -> Händler 3 -> Händler 4 Bei diesem Händler an Position 2 hat das Gerät vor einer Woche (23.08.2007) die Kette „nach unten“ durchlaufen, er hat für uns freundlicherweise mit dem ihm bekannten Händler 3 Kontakt aufgenommen und unser Anliegen, den Drucker bitte aufgrund der gegebenen Umstände direkt an uns zu senden, erörtert. Händler 3 gibt jedoch an, dass sein Kunde, Händler 4, den Drucker bereits habe, dieser jedoch nicht zur Herausgabe bereit sei, da er (Händler 4) unserem (Händler 5) bereits gleich nach der Defektmeldung eine Gutschrift über den Kaufpreis des Gerätes erstattet habe, und der Drucker daher nun ihm gehöre. Nach dieser Vorgeschichte nun endlich die (offensichtliche) Frage: Haben wir juristische Möglichkeiten, an „unseren“ Drucker, den Händler 4 nun bei sich stehen hat, heranzukommen?