Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung ihres Einsatzes wie folgt.
Die Kosten des Einbaus der Pumpe hätte der Händler zu tragen, wenn es sich bei der defekten Pumpe um einen Sachmangel handelt.
Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Fahrzeug bei Gefahrübergang (Übergabe) für die „gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist [...]“.
1.
Bei der Übergabe war die Pumpe noch in Ordnung, sodass zunächst kein Sachmangel anzunehmen ist.
2.
Bei einem Kauf zwischen Unternehmer und Verbraucher wird jedoch vermutet, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang zeigt, bereits zu diesem Zeitpunkt vorlag, § 476 BGB
, es sei denn das die Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.
3.
Um Sachmängelrechte (Nacherfüllung/Austausch auf Kosten des Händlers) geltend machen zu können, müssten Sie beweisen, dass der Ausfall der Pumpe auf einem Mangel zurückzuführen ist.
Auf Grund des Alters und der gefahrenen Kilometer ist ein Ausfall auf Grund des Alters sehr wahrscheinlich.
Sodass es sich wohl nicht um einen Sachmangel handelt, wenn ein altersbedingter Zustand der Pumpe bei Kfz gleicher Art üblich ist (Abnutzung, Verschleiß).
Wird ein Mangel angenommen, wäre aus demselben Grund die gesetzliche Vermutung eines anfänglichen Mangels widerlegt.
Den anfänglichen Mangel müssten Sie durch ein Sachverständigengutachten beweisen.
4.
Würde ein anfänglicher Mangel festgestellt werden, hätte der Händler die Kosten zu 100% zu tragen (§ 439 Abs. 2 BGB
).
Lässt sich ein anfänglicher Sachmangel nicht beweisen, haben Sie keinen Anspruch gegen den Händler.
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Diese Antwort ist vom 30.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
30.12.2009 | 16:26
Vorab vielen Dank für ihre ausführliche Antwort. Es lag ja bei Übergabe kein Mangel vor, also der Wagen lief ohne Probleme. Der Händler bietet eine Kulanz an, wo nur die Pumpe bezahlt werden soll ( 550,- € ) und die Lohnkosten übernimmt er. Macht es da Sinn gegenan zu gehen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
30.12.2009 | 16:39
Wie bereits geschrieben, haben Sie keinen Anspruch darauf, dass der Händler den Austausch kostenlos übernimmt, wenn Sie den/ einen Mangel nicht beweisen können. Normaler Verschleiß ist kein Mangel.
Es ist sogar vom Händler sehr entgegenkommend, nur die Pumpe in Rechnung zu stellen.
Es macht daher wohl keinen Sinn, dagegen vorzugehen.