Ich möchte von einer Gemeinde ein 1000 qm großes komplett erschlossenes Grundstück kaufen, um demnächst auf der Hälfte ein Häuschen zu bauen und die andere Hälfte irgendwann als Bauplatz zu veräußern (so habe ich es mit der Gemeinde mündlich vereinbart). ... Die Hausanschlusskosten für Kanal und Wasser für jeweils einen Hausanschluss innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes sind im Kaufpreis enthalten. 3.In dem festgesetzten Kaufpreis sind die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch, der einmalige Kanalbaubeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz und der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde XXX sowie der einmalige Beitrag für die Hauptwasserleitung enthalten. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Da der Standardvertrag sich auf den Regelfall bezieht, nämlich den Kauf eines Grundstücks für einen einzigen Bauplatz, stellen sich in meinem Fall folgende Fragen: 1.Zu Abs.1: Muss am Vertrag eine Änderung vorgenommen werden, die mir explizit das Recht einräumt, einen Teil des gekauften Grundstücks ohne zeitliche Begrenzung zu verkaufen? (auf der einen Hälfte will ich sowieso bald ein Haus bauen) 2.Müssen Abs. 2 und 3 so geändert werden, dass die Hausanschlusskosten in Abs. 2 explizit für zwei Hausanschlüsse anstelle von nur einen und die Beiträge in Abs.3 nicht „einmalig" sondern „zweimalig" festgehalten werden?