Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Zu Abs.1: Muss am Vertrag eine Änderung vorgenommen werden, die mir explizit das Recht einräumt, einen Teil des gekauften Grundstücks ohne zeitliche Begrenzung zu verkaufen? (auf der einen Hälfte will ich sowieso bald ein Haus bauen)
Grundsätzlich sagt die Klausel nur, dass Sie auf dem Grundstück bauen müssen. Das haben Sie ja auch vor und erfüllen damit die Voraussetzungen.
Wenn Sie einen Teil des Grundstücks später abtrennen und veräußern wollen, steht dem diese Klausel nicht entgegen.
Dem späteren Verkauf eines Teils des Grundstücks steht das nicht entgegen.
2. Müssen Abs. 2 und 3 so geändert werden, dass die Hausanschlusskosten in Abs. 2 explizit für zwei Hausanschlüsse anstelle von nur einen und die Beiträge in Abs.3 nicht „einmalig" sondern „zweimalig" festgehalten werden?
Wenn für Sie schon feststeht, dass Sie definitiv verkaufen wollen, dann muss man dies in den Kaufvertrag auch entsprechend aufnehmen.
Hinsichtlich der Absätze 2 und 3 kann es sonst zu Schwierigkeiten kommen. Daher regelt ma dies am besten gleich mit.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt