DBA Schweiz, Geschäftsführer, Kapitaleinkünfte
vom 5.12.2010
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin als Geschäftsführer in der Schweiz tätig und habe dort auch einen Wohnsitz. Der Familienwohnsitz befindet sich in Deutschland. Für die Besteuerung des Lohnes gehe ich von Artikel 15 Abs. 4 DBA aus und bin entsprechend in der Schweiz steuerpflichtig.