Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Versteuerung Ihrer Einkünfte darf selbstverständlich nur einmal erfolgen. Ihre Einkünfte aus der Schweiz bei dem Wohnsitz dort unterliegen der dortigen Besteuerung. Diese Einkünfte werden beim unterjährigen Wohnsitzwechsel nach D bei der Berechnung der deutschen Steuer rausgenommen und nur bei dem Progressionsvorbehalt berücksichtigt (d.h. bei der Berechnung Ihres Steuersatzes), §32b EStG
und § 24 Doppelbesteuerungsabkommen. Warum das FA auch die Einkünfte aus der Schweiz versteuert hat kann ich ohne Bescheid zu sehen nicht nachvollziehen, ich vermute aber, dass das FA – evtl. Aufgrund Ihrer Anmeldung in D – den Wohnsitz in Deutschland angenommen hat und zwar für das ganze Jahr.
Ich rate Ihnen an, gegen den Bescheid einen Einspruch einzulegen mit der obigen Begründung und vorzutragen, dass Sie die Steuer bereits in der Schweiz bezahlt haben (obwohl Sie bereits die Verdienstbescheinigung vorgelegt haben, aus der dies entnommen werden kann) und dass Sie in D keinen Wohnsitzt hatten (bis diese 3 Monate). Allerdings muss man hier vorher prüfen, ob man sich nicht selbst schaden würde. Denn Sie hätten sich nach Meldegesetz abmelden müssen, wenn Sie in D nicht mehr wohnhaft waren. D.h. es liegt evtl. ein Verstoß gegen Meldegesetz vor (=Ordnungswidrigkeit). Nachdem das FA davon- aus Ihrem Einspruch- Kenntnis erlangen würde, kann es natürlich die Ordnungswidrigkeit melden. Also die Einlegung des Einspruches wäre vorher sorgfältig zu prüfen. Auf jeden Fall legen Sie aber den Einspruch zunächst ohne Begründung (für Fristwahrung) und fragen Sie das FA nach, warum sie dort doppelt versteuert haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 01.09.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen