Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: - Kroatischer Staatsbürger, verheiratet, Ehefrau ebenfalls kroatische Staatsbürgerin - Seit 1992 - Ende 2012 ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland mit Niederlassungserlaubnis (komplette Schullaufzeit, Studium in D beendet und in Deutschland jahrelang gearbeitet) - Ab Januar 13 gemeinsam mit Ehefrau nach Zürich gezogen aufgrund neuer Tätigkeit (weiterhin meldepflichtig auf elterlicher Adresse) - Zu diesem Zeitpunkt von der Behörde Bescheinigung erhalten (gem. ... Ist in Deutschland sozialversicherungspflichtig (noch keinen neuen Job) und wird demnächst auch anfangen zu arbeiten - Ich bleibe weiterhin in der CH berufstätig und habe nun meinen Antrag abgegeben - Die Behörde teilte mir ebenfalls mit, dass meine Abwesenheit, insofern ich in der Frist meinen Lebensmittelpunkt wieder in D herstelle nicht unterbrochen wird. Meine Frage lautet: Nach meinem Verständnis sind alle Grundvoraussetzungen gem. §10StaAG gegeben, d.h ich kann den Lebensunterhalt nachweisen, keine Straftaten, Wohnsitz in D länger als 8 Jahre, Lebensmittelpunkt in Deutschland, da meine Frau in Deutschland wieder lebt, wir Eigentum besitzen und meine komplette Familie in Deutschland lebt.