Finanzieller-Ausgleich unter Erben bei Immobilien
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Auf Basis dieser, vom Sachverständigen und in der Steuererklärung angegebenen Werte, soll der finanzielle Ausgleich zwischen den Brüdern erfolgen. Derzeit sieht die Aufteilung wie folgt aus: Bruder A (mit den älteren und daher im Wert niedrigeren Immobilien) •mehrere Immobilien im Wert von ca. 650.000,00 € •verbleibendes Bankguthaben von ca. 350.000,00 € Bruder B (mit den neueren und damit höherwertigen Immobilien) •mehrere Immobilien im Wert von ca. 800.000,00 € •verbleibendes Bankguthaben von ca. 350.000,00 € Somit erhält Bruder B bei den Immobilien einen Mehrwert über 150.000,00 €. ... (was hier nur logisch und richtig erscheint denn dem Bruder A tangiert es doch nicht, aus welchen Mitteln Bruder B den Ausgleich zahlt) 2) Oder zahlt Bruder B nur die Hälfte und somit 75.000,00 € an seinen Bruder A, damit beide „unterm Strich" den gleichen Wert bekommen?