Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie Alleinerbe sind wurden Ihre Brüder durch den Vater qusi enterbt.
Das Gesetz sieht in solch einem Fall vor, dass Ihre Brüder, als Kinder des Erblassers, zumindest einen gesetzlichen Pflichtteil ggü. Ihnen als dem Erben einfordern können (sofern im Vorfeld kein Pflichtteilsverzicht notariell erklärt wurde).
Per Gesetz erben Kinder zu gleichen Teilen, vgl. § 1924 Abs. 4 BGB
. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, vgl. § 2303 BGB
. Der Pflichtteil Ihrer Brüder beläuft sich somit auf je 1/6 pro Bruder bezogen auf die Erbmasse.
Nach Ihren Vorgaben besteht die Erbmasse aus dem Haus Ihres Vaters, welchem ein Wert von € 50.000,00 zubemessen wird. Somit hat jeder Burder einen Anspruch gegen Sie von € 8.333,33.
Diesen Anspruch müssen Ihre Brüder ggü. Ihnen geltend machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Sofern Sie mit den Ausführungen zufrieden waren, wäre ich über eine 5-Sterne-Bewertung dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm.
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Vielen Dank Herr Kollege. Das habe ich übersehen!!!
Ein Kollege hat mich freundlicherweise darauf hingewiesen, dass Sie noch 3 Brüder haben, d.h. ohne Sie.
Dann wäre der Erbteil eines jeden Kindes vom Erbe 1/4 und der Pflichtteil hiervon die Hälfte, d.h. 1/8.
Somit hätte jeder Ihrer Brüder, bei einer Gesamterbmasse von € 50,000,00, einen Anspruch gegen Sie als Alleinerbe in Höhe von € 6.250,00.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-