Antrag auf Nutzungsaenderung, bei freiberufliche Nutzung von Wohnraeumen
vom 15.8.2015
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Genehmigt waeren lediglich Wohnraeume. Benoetige ich in Baden-Wuerttemberg fuer die freiberufliche Nutzung von 3 Raeumen als Physiotherapist eine weitere Baugenehmigung in Form einer Nutzungsaenderung? Gibt es fuer Physiotherapieraeume andere bauliche Anforderungen als fuer Wohnraeume, so dass generell eine Nutzungsaenderung vorlaege?